TRICOR übernimmt für die von ihm gelieferte Ware die Gewährleistung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen, die abschließend die Gewährleistungsregeln enthalten und welche keine Garantie im Rechtssinne darstellen:
a) Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Die Ware ist nach der schriftlich mit TRICOR vereinbarten Spezifikation zu überprüfen. Liegt eine solche schriftlich vereinbarte Spezifikation nicht vor, so gilt automatisch die von TRICOR erstellte Spezifikation der gelieferten Ware. Festgestellte Mängel sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Empfang der Ware durch schriftliche Anzeige unter gleichzeitiger Beifügung von Musterexemplaren, aus denen der Mangel ersichtlich ist, gegenüber TRICOR zu rügen. Unterlässt der Käufer diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind TRICOR unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von TRICOR Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist.
c) Wählt der Käufer wegen eines Rechts‑ oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Arglist.
d) Branchenübliche Abweichungen in der Leimung, Glätte sowie Reinheit des Papiers, Klebung, Haftung, Farben, Druck, Gewichtsunterschiede bis zu 5 % nach oben und unten, sowie Maßabweichungen von ± 1 %, mindestens aber 3 mm, gelten nicht als Mangel. Für Eigenschaften der Ware im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet TRICOR nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung.
e) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Ware.